Unter Züchten im Sinne von § 11 b des Tierschutzgesetzes versteht man die geplante Verpaarung von Tieren. Züchter sind natürliche Personen ( Halter und/oder Besitzer der Zuchttiere). Sie tragen Verantwortung für das Zuchtresultat. Verbände, Vereine etc. sind im Sinne des § 11 b mitverantwortlich, sofern sie Zuchtziele festlegen und Zuchttiere bewerten.
Dragonfly Bulldogs -Wurf geplant-
Glamour Bulls
Mondorfer Bärchen
Vanaheim`s Glory Continental Bulldog Kennel -Welpen vorhanden-
Bella Bulls
Casa de Conti`s -Wurf geplant- NEU April 2025
Dussboel -Welpen vorhanden-
Incredible Bulls
Lavender Bulldogs -Welpen verfügbar-
Zuchtbuchführender Verein auch für den Continental Bulldog
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