Unter Züchten im Sinne von § 11 b des Tierschutzgesetzes versteht man die geplante Verpaarung von Tieren. Züchter sind natürliche Personen ( Halter und/oder Besitzer der Zuchttiere). Sie tragen Verantwortung für das Zuchtresultat. Verbände, Vereine etc. sind im Sinne des § 11 b mitverantwortlich, sofern sie Zuchtziele festlegen und Zuchttiere bewerten.
In Kürze Neuigkeiten ...
Glamour Bulls Wurf geplant
Magic Bulls WELPEN vorhanden
Mondorfer Bärchen WELPEN vorhanden
Bella Bulls
Dussboel Welpen vorhanden
Incredible Bulls Wurf geplant
Nationwide Bulldogs Wurf geplant
Sweet Bulls Delight
Die Continental Bulldog Zucht ist im OTBA e.V. möglich.
In Kürze finden sie weitere deutsche Züchter auf unserer Seite