OTBA Züchter / breeder

Unter Züchten im Sinne von § 11 b des Tierschutzgesetzes versteht man die geplante Verpaarung von Tieren. Züchter sind natürliche Personen ( Halter und/oder Besitzer der Zuchttiere). Sie tragen Verantwortung für das Zuchtresultat. Verbände, Vereine etc. sind im Sinne des § 11 b mitverantwortlich, sofern sie Zuchtziele festlegen und Zuchttiere bewerten.

AG Deutschland

Glamour Bulls   Welpen verfügbar

Mondorfer Bärchen 

AG Niederlande

Bella Bulls

Dussboel Welpen vorhanden

Incredible Bulls Wurf geplant

AG Schweiz

Zuchtbuchführender Verein auch für den Continental Bulldog

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