OTBA Züchter / breeder

Unter Züchten im Sinne von § 11 b des Tierschutzgesetzes versteht man die geplante Verpaarung von Tieren. Züchter sind natürliche Personen ( Halter und/oder Besitzer der Zuchttiere). Sie tragen Verantwortung für das Zuchtresultat. Verbände, Vereine etc. sind im Sinne des § 11 b mitverantwortlich, sofern sie Zuchtziele festlegen und Zuchttiere bewerten.

AG Deutschland

Glamour Bulls 

Mondorfer Bärchen 

AG Niederlande

Bella Bulls

Casa de Conti`s  

Dussboel  

Incredible Bulls 

Lavender Bulldogs  -Wurf geplant-

AG Schweiz

Contizucht Falea  -Wurf geplant-                

Neue OTBA e.V.  Zuchstätte in der Schweiz

Contizucht Falea

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